Ein interkommunaler Richtplan für die touristische Entwicklung

Nathalie Jollien

Die Walliser Gemeinden Crans-Montana, Icogne und Lens verfügen seit Jahren über einen interkommunalen Richtplan. Dieses Planungs- und Koordinationsinstrument erweist sich heute als probates raumplanerisches Mittel, um die Auswirkungen des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) zu steuern. Der gemeinsame Richtplan ermöglichte es den drei Gemeinden, die Anwendung des ZWG zu konkretisieren und gleichzeitig die Planung der Bauzonen so zu koordinieren, dass sie den Bedürfnissen der Hotellerie gerecht wird.

Der renommierte Wintersportort Crans-Montana liegt in den Walliser Alpen auf einem sonnigen Plateau über dem Rhonetal. Zusammen mit den benachbarten Gemeinden Icogne und Lens umfasst Crans-Montana eine fast 100 Quadratkilometer grosse Fläche, die vom Rhonetal bis auf über 2900 Meter hohe Bergspitzen reicht. Von den insgesamt 16 400 Wohnungen sind 10 200 Zweitwohnungen, der Zweitwohnungsanteil beträgt somit 62 Prozent. Seit das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) im Januar 2016 in Kraft getreten ist, konnte hier praktisch keine Zweitwohnung mehr gebaut werden.

© regiosuisse

Thomas Ammann von Arcalpin, einem auf Bergregionen spezialisierten Planungsbüro, der die drei Gemeinden als Ortsplaner begleitet, beschreibt die Situation wie folgt: «Nach einer schwierigen Anpassungsphase kommen die Gemeinden mit den meisten Aspekten des ZWG inzwischen recht gut zurecht. Dies gilt insbesondere für den Bau von Erstwohnungen, bei denen die Erwerber ihren Wohnsitz nachweisen müssen. Im Bereich der strukturierten Beherbergung – Hotels oder kurzzeitige Vermietungen – stellt das ZWG die Bergtourismusgemeinden aber weiterhin vor grosse Probleme. Vor allem, weil die Möglichkeit besteht, ehemalige Hotels in Zweitwohnungen umzuwandeln.» Thomas Ammann stellt fest: «Meiner Einschätzung nach ist dies ein echter Anreiz, Hotels aufzugeben, sogar in den bekanntesten Tourismusdestinationen. Ich bin mir nicht sicher, ob das Parlament die negativen Folgen für die Tourismuswirtschaft bei der Verabschiedung dieser Möglichkeit richtig eingeschätzt hat. Das ZWG wird von Investoren und Gemeinden oft nicht gleich ausgelegt. Diese unterschiedlichen Ansichten erfordern erhebliche Anstrengungen seitens der Gemeinden, um ihre Beherbergungsprojekte im Einvernehmen mit den Investoren anzupassen.»

© regiosuisse

Mit gemeinsamem Richtplan zur kohärenten Entwicklung

Der interkommunale Richtplan (iRP) schafft vor diesem Hintergrund Klarheit bei der Umsetzung des ZWG. Er definiert präzise Rahmenbedingungen – nicht nur für neue Hotelbauten, sondern auch für den Betrieb bestehender Hotels. Die benachbarten Gemeinden Crans-Montana, Icogne und Lens stützen sich bereits seit 2005 auf einen iRP, um eine kohärente und ausgewogene Entwicklung der Region zu gewährleisten. Als Planungs- und Koordinationsinstrument wurde der iRP im Laufe der Jahre weiterentwickelt, um neuen räumlichen Herausforderungen gerecht zu werden. Heute dient der iRP nicht nur als roter Faden für die Entwicklung der Region in Bezug auf die Raumnutzung, sondern verkörpert auch eine Strategie und einen langfristigen politischen Willen.

Um optimale Rahmenbedingungen für den Tourismus zu schaffen, wurde zunächst der voraussichtliche Bedarf an Hotelkapazitäten ermittelt. Ausgehend davon wurden die idealen Standorte für die potenziellen Bauten bestimmt und im iRP eingetragen – vor allem in der Nähe touristischer Einrichtungen und mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. «Der iRP ist für die Behörden verbindlich. Für die ermittelten Standorte werden die Gemeinden in ihren Nutzungsplänen, die gegenwärtig revidiert werden, deshalb geeignete Zonen ausscheiden», erläutert Thomas Ammann und fährt fort: «Das heisst, dass in diesen Gebieten künftig nur noch Hotelbauten Platz finden können und nicht mehr einzelne Gebäude oder Chalets, wie dies heute der Fall ist.»

© regiosuisse



Bestehende Hotels erhalten

Bereits bestehende Hotels, die eine gewisse Bedeutung für die Tourismusdestination haben, werden mittels raumplanerischer Massnahmen aufgewertet und gesichert, ihre Renovation wird durch verschiedene Hilfsmassnahmen gefördert. «In den künftigen Nutzungsplänen werden die als wichtig eingestuften Hotels geeigneten Zonen zugewiesen. Damit können sie in einem Umfang renoviert und erweitert werden, der über die baulichen Möglichkeiten einer gewöhnlichen Bauzone hinausgeht», so der Fachmann weiter. Geplant ist zudem, jährlich zu evaluieren, wie sich die Erhaltung und Förderung von Beherbergungsbetrieben auf den touristischen Umsatz der Gemeinden auswirkt. Ebenso sollen diese Betriebe finanziell unterstützt werden.

© regiosuisse

Ein effizientes Mittel für Tourismusgemeinden

Der iRP legt die Standorte für künftige touristische Beherbergungen fest und trägt dazu bei, dass wichtige bestehende Hotels weiterbetrieben werden. Auf diese Weise unterstützt er eine wirksame Raumplanung und gewährleistet, dass sich der Tourismus langfristig gut entwickeln kann. «Der iRP bietet meines Erachtens die Chance, das zu wenig präzis formulierte ZWG zu konkretisieren. Gleichzeitig hilft er bei der Anwendung des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG), das in Bezug auf die Dimensionierung der Wohnzonen sehr hohe Ansprüche stellt», erklärt Ammann. «Dank der Zonen für touristische Beherbergung können ausreichend grosse Bauzonen für die ganzjährig ansässige Bevölkerung bewahrt werden.»

Der interkommunale Richtplan von Crans-Montana, Icogne und Lens zeigt somit, dass eine intelligente Umsetzung einer Bundesgesetzgebung, die sowohl im Bereich der Raumplanung als auch der Zweitwohnungen verbindlich ist, zu einer florierenden Wirtschaft in den touristischen Berggemeinden beitragen kann.

cransmontana.ch

Weitere Artikel